Projektmanagement in den Themen „Gesundheit“, „Ernährung Landwirtschaft und Fischerei, und Biotechnologie“ und „Umwelt“
Mit der positiven Evaluation des eingereichten Projektvorschlags beginnt die eigentliche und entscheidende Phase der Projektarbeit. Neben der wissenschaftlichen Zielsetzung ist vor allem ein effektives Projektmanagement essentiell, um das geplante Forschungsvorhaben zum Erfolg zu führen.
Wichtige Stationen innerhalb eines EU Projekts sind
1) die Finanzhilfevereinbarung (‚Grant Agreement’)
Nach erfolgreicher/ positiver Evaluation des Projektantrags wird der Koordinator des Forschungsverbundes zu Vertragsverhandlungen mit der Europäischen Kommission eingeladen. Am Ende der Vertragsverhandlungen steht die Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die Finanzierungsmodalitäten, Vereinbarungen zum Berichtswesen und Regelungen zum Umgang mit Geistigem Eigentum (wird ebenfalls im Konsortialvertrag festgelegt) beinhalten. Bestandteil dieser Vereinbarung ist außerdem der so genannte „Annex I“, der die geplanten Arbeiten, die Ziele und die zu erwartenden Ergebnisse konkret und detailliert beschreibt.
Weiterführende Informationen des BMBF EU Büros zur Finanzhilfevereinbarung
2) der Konsortialvertrag (‚Consortium Agreement’)
Der Konsortialvertrag regelt das Verhältnis der Projektpartner untereinander. Dies betrifft Regelungen bezüglich der internen Organisation des Konsortiums, der Verteilung der Finanzbeihilfe unter den Partnern, der Nutzung und Verbreitung von Forschungsergebnissen sowie eventueller Zugangsrechte (der IPR Helpdesk http://www.ipr-helpdesk.org/ bietet hierzu ausführliche Informationen) und kann zusätzlich Klauseln zur Streitbeilegung, Vertraulichkeit, etc. beinhalten. Die Kommission ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt. Es empfiehlt sich außerdem, die Konsortialverhandlungen bereits vor Unterzeichnung der EU Finanzhilfevereinbarung abzuschließen.
Weiterführende Informationen des BMBF EU Büros zum Konsortialabkommen
3) die Projektdurchführung
Um den Erfolg des Projektes zu gewährleisten, ist ein aktives Monitoring und Controlling während der Vorhabenslaufzeit von entscheidender Bedeutung. Auf diese Weise können frühzeitig Entscheidungen getroffen und ggf. Korrekturen vorgenommen werden. Diese wichtig(st)e Phase des Projekts sollte ähnlich der Antragstellung sehr gut vorbereitet sein und gesteuert werden und die Einhaltung von ‚good scientific practices’ sicherstellen. Neben der administrativen Betreuung des Vorhabens, beinhaltet ein effizientes Projektmanagement außerdem Maßnahmen zum Schutz, zur Veröffentlichung und zur Nutzung des generierten Wissens.
Weiterführende Informationen des BMBF EU Büros zum Projektmanagement
4) das Berichtswesen
Die Projektpartner sind verpflichtet der Kommission regelmäßige Berichte sowie, nach Ende des Projekts, einen Abschlußbericht vorzulegen, die es der Kommission ermöglichen, den Projektfortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass dies im Einklang mit den allgemeinen Bedingungen für EU Finanzhilfen erfolgt. Jedes Projekt ist dazu in Berichtszeiträume unterteilt, die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wurden. Alle Berichte und Ergebnisse müssen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Berichtszeitraums vorliegen.
Weiterführende Informationen des BMBF EU Büros zum Berichtswesen
Sämtliche Dokumente, die für die Durchführung von Projekten im 7. Rahmenprogramm notwendig sind, finden sich ebenfalls im Dokumentenverzeichnis des EU Informationsportals CORDIS http://cordis.europa.eu/fp7/find-doc_en.html
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