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Unterstützungsmaßnahme für erfolgreiche deutsche Antragsteller der 1. Stufe des 2. Aufrufs (2nd IMI Call 2009) der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet den im Rahmen des 2. Aufrufs, 1. Stufe der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (Call Identifier: IMI_Call_2009) erfolgreichen deutschen Antragstellern Zuschüsse in Höhe von max. 10.000 € (Gesamtfördersumme für alle teilnehmenden deutschen Partner eines Konsortiums) zur Vorbereitung der Vollantragstellung (2. Stufe) sowie zur Untersstützung der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU.

Zielsetzung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt eine gesicherte und gut aufgestellte Einbindung deutscher IMI-JU-Projektpartner in die unter EFPIA-Koordination entstehenden IMI-JU Vollanträge der 2. Stufe sowie die qualifizierte Vollantragstellung der deutschen Partner (u. a. qualifizierte Rechtsberatung, Projekttreffen mit europäischen Partnern, Abstimmung mit den EFPIA-Partnern und ggf. IMI-JU, Formulierung der Arbeitspakete) zu gewährleisten. Weiterhin beabsichtigt das BMBF die deutschen Projektpartner insbesondere bei der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU zu unterstützen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ferner Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend der KMU-Definition der EU http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm), die deutsche Projektpartner/Koordinator in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe in IMI-JU sind und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren .
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird finanziert?
Unterstützt werden Kosten für die qualifizierte Beratung zu rechtlichen Fragen von IMI-JU wie Konsortialabkommen, Schutzrechte, Patentrecherche sowie die Organisation und Durchführung von Workshops und Projekttreffen (Anmietung von Räume, Reisekosten, etc.) zur Vorbereitung auf die Vollantragstellung, zur Unterstützung der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU

Einreichung von Anträgen
Förmliche Förderanträge können bei der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ bis spätestens 30.06.2010 eingereicht werden. 

Den genauen Ausschreibungstext, die Zuwendungsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zum Förderverfahren entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung des BMBF. Zusätzlich zum Förderantrag müssen noch die Formblätter "Einverständniserklärung für Antragsteller" sowie "Vorhabensbeschreibung" bei der NKS-L mit eingereicht werden.

- Link zur BMBF-Bekanntmachung
- Link zu elektronischen Antragssystem „easy“
- Formblatt "Einverständniserklärung für Antragsteller"
- Formblatt "Vorhabensbeschreibung"

 

Ihre Ansprechpartner/innen in der NKS-L:
Herr Jan Skriwanek
Projektträger PT-DLR
Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften
Telefon: 0228 3821-677
E-Mail: jan.skriwanek@dlr.de

Frau Dr. Caroline Töx
Projektträger PT-DLR
Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften
Telefon: 0228-3821-692
E-Mail: caroline.toex@dlr.de


 

 


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