Übersicht über die Förderformen (Funding Schemes) im 7. Rahmenprogramm
Förderformen zur Umsetzung der Themen im 7. FRP
Die Förderformen (Funding Schemes, Instrumente)
Verbundprojekte (Collaborative Projects, CPs)
- Klein- bis mittelgroß fokussierte Forschungsprojekte (small or medium-scale focused research projects)
- Großangelegte integrierende Projekte (large-scale integrating projects)
Exzellenznetze (Networks of Excellence, NoEs)
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSAs)
- Koordinierungsmaßnahmen (Coordination and Support Action: Coordinating Action)
- Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Action: Supporting Action)
ERA-NETs (European Research Area - Networks): durch CSAs umgesetzt
Maßnahmen nach Art. 169 EGV
Maßnahmen nach Art. 171 EGV (gemeinsame Technologie Initiativen, JTI)
Die Förderformen zur Umsetzung der Themen im 7. FRP
Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm werden die Rahmenbedingungen für Projektdurchführungen durch so genannte Förderformen (Funding Schemes, im 6. FRP Förderinstrumente genannt) definiert. Prinzipiell stehen zur Förderung in den Themen die Maßnahmen „Verbundprojekte (Collaborative Projects, CPs), Exzellenznetzwerke (Networks of Excellence, NoEs), Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSAs)“ und Artikel 169- sowie Artikel 171-Maßnahmen zur Verfügung. Welche Förderform zum Einsatz kommen und angewendet werden soll, wird im Arbeitsprogramm in den Beschreibungen zu den einzelnen Topics vorgegeben.
Gemeinschaftsbeitrag Im Themen 1 „Gesundheit“ und Thema 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie“ beträgt der Gemeinschaftsbeitrag zusammen voraussichtlich. ca. 8 350 Mio. € (als Zuschuss zum Budget) Thema 1 ~ 6 100 Mio. €, Thema 2 ~ 1 935 Mio. €
Die Förderformen (Funding schemes, Instruments)
Verbundprojekte (Collaborative Projects, CPs)
Verbundprojekte sind sachlich orientierte und zielgerichtete Forschungsvorhaben, deren Absicht die Entwicklung von neuem Wissen, neuen Technologien, neuen Produkten oder gemeinsamen Ressourcen für die Forschung ist. Größe, Gegenstand und interne Organisation variieren je nach Bereich und Thema – von klein bis mittelgroß fokussierten Forschungsmaßnahmen, bis hin zu Großprojekten. Bestandteile der Projekte bilden Forschungs-, Innovation-, Demonstrations-, Trainings-, Koordinierungs- und Managementaktivitäten. Die Verbundprojekte sind eine Zusammenführung der aus dem 6. FRP bekannten Förderinstrumente Integrierte Projekte (Integrating Projects, IPs) und den so genannten spezifischen zielgerichteten Forschungsvorhaben (Specific Targeted Research Projects, STREPs). Die finanzielle Ausstattung verschiedener Verbundprojekte kann erheblich variieren. Daher wird die Größenordnung eines Projekts im Arbeitsprogramm vorgegeben werden. Die Kommission benutzt hierfür auch die Begriffe „small and medium-sized focused research projects“ für klein- bis mittelgroß fokussierte Forschungsprojekte und „large-scale integrating projects“ für großangelegte integrierende Projekte (Großprojekte, large-scale integrating projects). Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass diese Begriffe in den verschiedenen Themen eine unterschiedliche Bedeutung, z.B. im Bezug auf den Beitrag, den die Kommission maximal zum Projekt beisteuert, haben kann.
Budget Mindest- und Höchstgrenzen werden im Arbeitsprogramm festgelegt und sind Ausschlusskriterien !
Die Größe des Konsortiums soll aus mindestens 3 Partnern aus mindestens 3 verschiedenen teilnahmeberechtigten Staaten bestehen. Davon sollen mindestens 2 aus Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Staaten kommen. Die Anzahl der Partner kann in einzelnen Topics der Arbeitsprogramme von dieser Regel abweichen. Solche Ausnahmen werden in der Topicbeschreibung angegeben.
Die Dauer solcher Projekte kann zwischen 3 und 5 Jahren liegen. Der Zeitrahmen hängt vom jeweiligen Projekt und den durchzuführenden Tätigkeiten ab. Es handelt sich hierbei nicht um ein Ausschlusskriterium.
Internationale Kooperationsmaßnahmen (International Coorperation, INCO) Internationale Kooperationen sind ein integraler Bestandteil der Themen 1 „Gesundheit“ und 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie“. Konsortien werden in allen Bereichen dieser zwei Themen dazu ermutigt Einrichtungen aus Drittländern, besonders von den so genannten „internationalen Kooperations-Partnerländern“ (International Cooperation Partner Countries, ICPC) und Ländern, die mit der EU wissenschaftliche und technische Kooperationsabkommen haben, in das Projekt mit einzubeziehen. Die Finanzierung der Partner aus den ICPC-Ländern wird von der EU getragen. Bei Einrichtungen aus Industriestaaten prüft die EU eine Finanzierung von Fall zu Fall. Wenn der Partner für das Gelingen des Projekts essentiell ist kann es zur Förderung von Einrichtungen aus konkurierenden Industriestaaten kommen.
In Thema 1 und 2 des 7. EU Forschungsrahmenprogramms gibt es zwei Maßnahmen, mit denen internationale Kooperation verstärkt implementiert werden soll:
Im Thema 1 sollen besonders in Bereichen, die von globaler Bedeutung sind, wie z.B. Anti-mikrobiologische Heilmittel, HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose und aufkommende Epidemien sowie bei spezifischen Topics aus weiteren Bereichen internationale Kooperationen ermutigt werden.
Weitere INCO-Maßnahmen sind im Spezifischen Programm Kapazitäten vorhanden (Link zu NKS-Kapazitäten).
Gezielte internationale Kooperationsmaßnahmen (Specific International Cooperation Actions, SICAs), mit denen beabsichtigt wird, neues Wissen zu generieren, auszutauschen und zu nutzen, sollen aufgrund von gemeinsam identifizierten Bereichen zum Nutzen aller am Projekt beteiligten Partner beitragen. Forschungsbereiche können sein: Gesundheitspolitische Forschung, Gesundheitssysteme, Versorgung von Patienten, vernachlässigte Infektionskrankheiten, auftretende unvorhergesehene Ereignisse.
In SICA-Topics müssen im Vergleich zu den „normalen“ Beteiligungsregeln von CPs mindestens 2 Partner aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten bzw. Assoziierten Staaten und mindestens 2 Partner aus zwei verschiedenen ICPC-Ländern sein.
Exzellenznetzwerke (Networks of Excellence, NoEs)
Die Förderform “Exzellenznetzwerke” soll Forschungseinrichtungen unterstützen, die bereit sind, einen erheblichen Anteil ihrer Aktivitäten und Kapazitäten in einem bestimmten Feld mit anderen Forschungseinrichtungen zusammenzulegen. Dies soll zur Überwindung der Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaft führen und es sollen so genannte „Europäische Virtuelle Forschungszentren“ entstehen. Umgesetzt werden diese Vorhaben durch die Implementierung von gemeinsamen Aktivitäten, die in einem gemeinsam erarbeiteten Arbeitsprogramm definiert werden. Die Zusammenarbeit basiert unter anderem auf der Integration und dem abgestimmten Einsatz von Ressourcen verschiedener Forschungseinrichtungen, Abteilungen, Laboren und großer Forschungsgruppen. Das gemeinsam erarbeitete Arbeitsprogramm soll einen signifikanten Anteil der gesamten Aktivitäten aller beteiligten Gruppen darstellen. Die Implementierung eines gemeinsam erarbeiteten Arbeitsprogramms setzt eine förmliche Verpflichtung von Seiten der Einrichtungen, die einen Teil ihrer Ressourcen und Tätigkeiten zusammenlegen, voraus.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSAs)
Ziel ist die Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und Forschungsstrategien (Vernetzung, Austausch, Studien, Konferenzen, Nutzen von Ergebnissen oder Kenntnissen, Identifizierung von Forschungsbedarf, Unterstützung übergreifender politischer Interessen usw.).
Diese Förderform wird in die zwei Maßnahmen aufgeteilt:
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme: Koordinierende Aktivität (CSACA)
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme: Unterstützende Aktivität (CSASA)
Koordinierende Aktivitäten bzw. Vernetzungsaktivitäten zielen darauf ab Forschungsaktivitäten und Taktiken miteinander abzustimmen.
Unterstützungsaktivitäten zielen darauf ab, bei der Implementierung des Rahmenprogramms mitzuwirken, bei der Erarbeitung zukünftiger Strategien für Gemeinschaftsforschungen und technologischen Entwicklungen mitzuhelfen, Synergien zwischen unterschiedlichen politischen Strategien zu entwickeln sowie die Teilnahme von z.B. KMUs durch Stimulationen, Ermutigungen und Erleichterungen zu erhöhen. Weitere spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Einbindung neu aufgebauter und weit entfernter Forschungsstätten sowie zur Förderung und Erleichterung der Teilnahme von Einrichtungen aus den Beitrittskandidatenländern sind geplant.
Anzahl der Partner: Koordinierungs- oder Vernetzungsaktivitäten, die sich vorrangig mit der Koordinierung von Forschungsaktivitäten beschäftigen, benötigen für eine erfolgreiche Antragstellung mindestens 3 unabhängige Partner aus drei unterschiedlichen EU Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten. Unterstützungsmaßnahmen können von nur einem Partner beantragt und durchgeführt werden.
Die Größe, das Ausmaß und die interne Organisation von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen kann sich von Forschungsthema zu Forschungsthema und von Topic zu Topic unterscheiden.
Die Dauer sollte zwischen wenigen Monaten und 4 Jahren liegen.
Im 6. RP wurden ERA-NETs durch Koordinierungsmaßnahmen finanziert. Im 7. RP wird diese Strategie fortgesetzt.
Europäische Forschungsraum – Netzwerke (European Research Area – Networks, ERA-NETs)
Das Ziel von ERA-NET-Maßnahmen ist die Entwicklung und Stärkung der Koordinierung von nationalen und regionalen Forschungsprogrammen durch zwei spezifische Aktivitäten:
ERA-NET-Aktivitäten sollen einen Rahmen legen, mit Hilfe dessen nationale bzw. regionale Akteure öffentliche Forschungsprogramme implementieren und koordinieren können. ERA-NET Plus Aktivitäten sollen – in einer begrenzten Anzahl – die gleichen Maßnahmen wie normale ERA-NETs umfassen. Jedoch beteiligt sich die EU finanziell an ERA-NET Plus Aktivitäten.
Nationale und regionale Entscheidungsträger identifizieren – im Rahmen einer ERA-NET-Maßnahme – Forschungsprogramme, die sie koordinieren oder gegenseitig öffnen möchten. Die Teilnehmer dieser Maßnahmen sind in der Regel Programmeigner, wie z.B. Ministerien und regionale Autoritäten, oder Programmmanager, wie z.B. Forschungsräte oder andere forschungsfördernde Agenturen, die Forschungsprogramme managen.
Die Vernetzung und das gegenseitige Öffnen von Forschungsprogrammen erfordern einen fortschreitenden Ansatz. Aus diesem Grund sind ERA-NETs für eine längere Laufzeit konzipiert und in ihrer Definition flexibel. Dies ermöglicht die Zusammenführung verschiedener Forschungsprogramme aus unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Staaten.
Seit dem 7. FRP findet die Ausschreibung der ERA-Netze über die Arbeitsprogramme und Aufrufe der einzelnen Programme statt. Um zu gewährleisten, dass sich außerhalb der festgesetzten Themenbereiche ERA-Netze etablieren können, erfolgt parallel eine horizontale Ausschreibung, in der Projekte wie im 6. FRP nach dem "bottom-up"-Prinzip eingereicht werden können. Die Daten der ERA-Net-Deadlines (Einreichung der Anträge) erfolgen sowohl in den thematischen Programmen als auch auf der horizontalen Ebene zum gleichen Zeitpunkt.
Maßnahmen nach Art. 169 EGV
Zusätzlich zu diesen Förderformen werden im 7. Rahmenprogramm Maßnahmen nach Art. 169 EGV durch die Europäische Kommission zur Anwendung gebracht, wobei hier die Initiative von den Mitgliedstaaten ausgehen muss. Ziel dieser Maßnahmen ist die Zusammenführung und Bündelung nationaler Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur besseren Nutzung von Ressourcen und zur schnelleren Erreichung der gesteckten Ziele. Beteiligte Mitgliedsstaaten beschließen dabei, ein gemeinsames Förderprogramm aufzulegen und dies gemeinschaftlich zu finanzieren. An diesen Maßnahmen kann sich die Gemeinschaft direkt, z.B. durch einen Gemeinschaftsbeitrag wie auch indirekt durch die Teilnahme an den zur Durchführung geschaffenen Strukturen beteiligen. Art 169-Maßnahmen stellen die nächste Stufe (nach ERA-NET und ERA-NET Plus) bei der Koordinierung nationaler Programme dar. Z. Zt. gibt es eine derartige Initiative: European Development Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP, http://www.edctp.org/).
Kriterien, die für einen Art. 169 EGV Antrag im 7. EU Forschungsrahmenprogramm zu berücksichtigen sind: die Bedeutung für die Gemeinschaft und Europäischer Mehrwert, die Mobilisierung einer kritischen Masse, eine Pilotphase durch Vorläuferaktivität, die Art. 169 EGV-Maßnahme muss das am besten geeignete Instrument sein.
Maßnahmen nach Art. 171 EGV (gemeinsame Technologie Initiativen, JTI)
Im 7. RP werden Gemeinschaftsprojekte und Strukturen, die von Technologieplattformen in so genannten gemeinsamen Technologieinitiativen erarbeitet wurden, nach Art. 171 EGV durch die Europäische Kommission umgesetzt. Die Maßnahmen sind fester Bestandteil des RP und kommen in Bereichen, denen ein starkes öffentliches europäisches Interesse zugrunde liegt, zum Tragen. Sechs Maßnahmen sind in den unterschiedlichen Themen geplant, von denen drei (IMI, ARTEMIS und ENIAC) bereits implementiert wurden. Die Innovative Medicines Initiative (IMI) wurde am 20.12.2007 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 08. Februar 2008 offiziell in Kraft getreten.
Weitere Informationen zu Technologieplattformen, gemeinsamen Technologieinitiativen, ERA-Net, ERA-Net+ sowie Artikel 169 erteilt die Nationale Kontaktstelle Kohärente Entwicklung der Politiken des EU-Büros des BMBF (PT-DLR), Ansprechpartnerin: Frau Christiane Wehle, Tel.: +49-(0)228-3821-646, E-Mail: christiane.wehle@dlr.de
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