Die EU-Kommission hat die „Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen“ modifiziert und ergänzt.
Veränderungen finden sich u.a. im Bereich Ethik („Helpdesk“ für die Ethikprüfung, Informationen zu einzelstaatlichen Genehmigungen und Stellungnahmen der Ethikausschüsse vor Unterzeichung der Finanzhilfevereinbarung) sowie im Evaluierungsverfahren (Konsequenzen von Fehlverhalten unabhängiger Experten) und in den Anhörungsmöglichkeiten von Antragstellern (jetzt auch telefonisch oder via Videokonferenz).
Das Dokument ist unter folgendem Link abrufbar: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:075:0001:0044:DE:PDF